Bestrafungen an Bord (19. und 20. Jahrhundert)
Bis zur „Allgemeinen Abschaffung der körperlichen Züchtigung“ im Jahr 1879 war die Prügelstrafe noch in Mode. Die körperliche Züchtigung war allerdings etwas humaner als ihre Umsetzung im 17. Jahrhundert. Es war kein Blut mehr im Spiel. Die bestrafte Person wurde mit Handschellen an die Takelage gefesselt und stand aufrecht mit erhobenen Händen. Die Lenden wurden durch ein straff gespanntes Stück Stoff geschützt, mit dem der Körper gegen eine Matratze geschnallt wurde. Die Anzahl der Schläge bei der Bestrafungsübung, die (zumindest nach der Government Gazette Nr. 96 von 1854) nicht mehr als 50 betrug, wurde in der Regel von zwei Quartiermeistern verabreicht, wobei die gesamte Besatzung bereitstand.
Klassisch
Ein Klassianer war jemand, der in der Strafklasse untergebracht war. Es handelte sich nicht um eine spezielle Maßnahme der Marinefliegerei. Aber in der Marine waren die Klassiker auffälliger, denn sie wurden nicht wie in der Armee nach Flushing (später nach Hoorn, aber seit dem Ersten Weltkrieg nicht mehr) geschickt, sondern verbüßten ihre Strafzeit an Bord. Vor 1907 kamen auch Marinesoldaten als Klassenkameraden nach Flushing (mit einer Mindeststrafzeit von 7 Monaten). Im Jahr 1907, als die Marineinfanteristen dem Schiffsdienst beitraten, auch wenn sie an Land stationiert waren, wurde die Anwendung dieser Strafe für Marineinfanteristen mit der für Matrosen gleichgestellt.
Der Matrose (in der Regel beschränkte sich dies auf den Matrosen dritter, höchstens gelegentlich zweiter Klasse, der etwas diszipliniert war und auf Linie gebracht werden musste), der in die Strafklasse von einem bis drei Monaten eingeteilt wurde, lebte und arbeitete in Isolation vom Rest der Maate. Er trug einen Arbeitsanzug aus Segeltuch und die Schleife an seinem Hut war entfernt. Ihm wurden die schmutzigsten und dreckigsten Aufgaben zugewiesen, vor allem das Sauberhalten der Galeonen, weshalb er auch „Galeonskapitän“ genannt wurde. Während seiner Arbeit stand er unter ständiger Aufsicht eines Wachtpostens, und sobald die Arbeit beendet war, wurde er in die Propstei gebracht, die während der Zeit, in der die anderen Matrosen Freizeit hatten oder aßen, geöffnet blieb, aber immer in Anwesenheit eines Wachtpostens. Nachts schloss der Vorsteher ab. Bewegungsfreiheit hatte der Klassiker nicht und das Rauchen war ihm untersagt. Diese Disziplinarmaßnahme wurde in der Marine nicht oft angewandt. Doch selbst jetzt kann ein Kommandant einen Schiffskameraden wegen eines Vergehens in die Disziplinarklasse aufnehmen. Es gibt vom Klassianer ein bewegendes Lied à la Speenhoff oder Quérido: „Liebe Mutter, weine nicht, denn dein Sohn ist Klassianer“ . . . . . .
Provost-gewalttätig(e)
Der letzte Probst-at-Arms (offiziell Sergeant-Provost genannt) trat 1906 aufgrund seiner langen Dienstzeit zurück. Damit entfiel eine Funktion, die jahrhundertelang die Rute der Gerechtigkeit über die Schiffskameraden an Bord schwang und deren Vollstrecker auf dem unteren Schiff die Aufsicht führte. Letzteres geschieht auch heute noch [1945] durch den Probst, aber es ist kein eigenständiger „Beruf“ mehr. Ein Bootsmann oder Quartiermeister, und für die Heizerquartiere in der Regel ein Gefreiter, ist mit dem Dienst des Provosts betraut und hat die Aufgabe, die Quartiere mit den Seeleuten und eventuellen Anhängern in Ordnung zu halten und sie unter „Oberaufsicht“ des für den Dienst auf dem unteren Schiff zuständigen Offiziers zu beaufsichtigen.
Der Provost als Zelle ist auch heute noch praktisch auf jedem Schiff [1945]. Heute nennt man die Untersuchungshaft „schweren Arrest“. Die Verwendung der Probststrafe wird seit Jahren heftig bekämpft. Obwohl das „Verteilen“ von Provokationsstrafen stark zurückgegangen ist, scheint dieses Disziplinarinstrument nicht gänzlich vermisst zu werden. Die Propsteizelle wird beim Spaziergang auch Squeeze oder Bouwman genannt. Quetschen, um zu quetschen. Dem widerspenstigen und lästigen Schlingel wird daher auch gedroht: „wird ihn in die Enge treiben“. Bouwman war der Serg. Major der Marineinfanterie, der den Posten des Gefängniswärters in der Propstei von Den Helder innehatte. Wenn die Schiffe drinnen sind, wird die Strafe für den Probst nicht an Bord, sondern an Land verbüßt. Die Leute an Bord sagten dann „Er hat so viele Tage Bouwman“. Von dem Moment an, in dem er über die Strafe informiert wird, steht der Arrestant unter der Aufsicht einer Wache, sein Haubenband wird von seinem Hut entfernt, seine Seidenkrawatte, sein Gürtel und sein Messer mit Scheide sowie alle seine privaten Gegenstände in Mantel- oder Hosentaschen werden vorübergehend „in versicherten Gewahrsam genommen“. Zwischen zwei bewaffneten Marinesoldaten und einem Unteroffizier (ebenfalls ein Unteroffizier) der Marinesoldaten wird der Verhaftete dann in die Propstei an Land gebracht. Vor allem wegen dieser Methode, die von den Matrosen als entwürdigend empfunden wurde und wird, hat man sich so vehement gegen die Priesterstrafe eingesetzt.
Abschaffung
Erst 1854 wurden die brutalsten Strafen, zumindest in den Niederlanden, von König Wilhelm III. in Absprache mit dem Staatsrat und auf Anregung des Reorganisationskomitees unter
Die Präsidentschaft von Admiralleutnant Prinz Henry (William Frederick Henry) wird abgeschafft und in 10 Artikeln definiert:
Art. 1. Die Strafen für Kielholen und Rausfallen aus der Rah werden abgeschafft.
Art. 2. Die Strafe des Kielholens mit den dazugehörigen Strafen wird durch die Schubkarren-Strafe ersetzt. Das Herausfallen aus der Ra mit zusätzlichen Strafen wird ersetzt: für Decks- und Unteroffiziere durch die in den Artikeln 39 und 40 des Strafgesetzbuches für die Kriegsschiffe auf dem Wasser vorgesehenen Strafen; für einfache Schiffskameraden durch Stiefel. In beiden Fällen kann die verhängte Strafe mit einer Geldstrafe (dententie) gemäß Artikel 46 desselben Gesetzbuchs verbunden werden.
Art. 3. Die Schubkarrenstrafe besteht darin, den Verurteilten für den Zeitraum von drei bis fünfzehn Jahren in ein Militärstrafgefängnis zu stecken, um dort, dann die bestehenden Strafen für Verurteilte der Landarmee, zur Arbeitsleistung ausgelegt zu werden. Bei Unteroffizieren geht der Strafe immer eine Degradierung im Sinne von Artikel 41 Buchstabe a des Gesetzbuchs voraus, bei Unteroffizieren die Aberkennung des militärischen Ranges.
Art. 4. Das Endseil, das fortan bis zu den Stiefeln verwendet wird, ist fadenlos, dreilitzig, abgetrennt und darf bei Sträflingen über 16 Jahren nicht mehr als 15 Fäden pro Strang aufweisen. Für Sträflinge unter 16 Jahren werden so genannte Knoten aus nicht mehr als 9 Enden alter, verzweigter Baumstämme, ohne Knoten, verwendet.
Art. 5. Die Anzahl der Schläge darf bei Verurteilten über 16 Jahren einhundert und bei Verurteilten unter 16 Jahren sechzig nicht überschreiten.
Art. 6. Handschläge werden mit einer weißen Leine verabreicht, die bei Verurteilten über 16 Jahren nicht schwerer als 15 Faden ist, bei Verurteilten unter 16 Jahren werden die in Artikel 4 beschriebenen Knüppel verwendet. Die Anzahl der Schläge für die erstgenannten beträgt nicht mehr als 50, für die letztgenannten 30.
Art. 7. Die Disziplinarstrafen für Deckoffiziere und Unteroffiziere in Art. 29 der Regeln des Kriegsrechts für das Militärpersonal zu Wasser werden durch die folgenden Strafen ersetzt: Degradierung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, mit oder ohne Arrest; Arrest, mit oder ohne Pflicht.
Art. 8. Zu den in Artikel 29 der genannten Verordnung vorgesehenen Sanktionen für minderbemittelte Seeleute kommt noch die Herabsetzung des Dienstgrades auf bestimmte oder unbestimmte Zeit hinzu.
Art. 9. Bei der Verurteilung und der Ausführung der Fesselung, des Arrestes, des Arrestes, des Einsperrens, der Verabreichung von Wasser und Brot an Bord haben die Register und Kommandanten die Luft und die Orte sowie alle Umstände im Auge zu behalten, die der Gesundheit des Gefangenen abträglich sein könnten, und können stets solche Pausen bei der Ausführung anordnen, wie es der Gesundheitszustand des Gefangenen erfordert.
Art. 10. Der Leiter des Marineministeriums hat die Befugnis, Minderjährige, die für die Marine ungeeignet sind, sei es auch nur wegen mangelnder Eignung, auf Empfehlung des Kommandanten des Boten, in dessen Liste sie eingetragen sind, hier im Lande mit einem Entlassungsbrief oder einem besonders gekennzeichneten Pass aus dem Dienst zu entlassen. Anordnen und anordnen, dass dies im Amtsblatt veröffentlicht wird und dass alle Ministerien, Behörden, Kollegien und Beamten, deren Angelegenheiten dies betrifft, es durchsetzen.
Gegeben zu Assen, den 28. Juni 1854.
Staatsanzeiger 1854, Nr. 96.
Admiralleutnant Prinz Hendrik, Oberbefehlshaber der Flotte, wurde 1879 – sechs Tage vor seinem Tod – zum Admiral ernannt. Bei dieser Gelegenheit wurde beschlossen, „die körperliche Züchtigung in der Königlich Niederländischen Marine vollständig abzuschaffen“.
N.B. Wir calvinistischen Niederländer waren ein heuchlerischer Haufen. Zwangsarbeit durfte nicht so genannt werden. Sie wurde beruhigend „Schubkarren-Strafe“ genannt (siehe Art. 3 oben). In der Marine hielt sich eine leichte Form bis weit ins 20. Jahrhundert hinein. Die Bestraften wurden Klassian genannt, leisteten aber einfach nur Zwangsarbeit.