{"id":2590,"date":"2024-03-27T09:14:24","date_gmt":"2024-03-27T08:14:24","guid":{"rendered":"https:\/\/debuffel.nl\/besuchsbedingungen\/"},"modified":"2024-04-24T12:16:07","modified_gmt":"2024-04-24T10:16:07","slug":"besuchsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/debuffel.nl\/de\/besuchsbedingungen\/","title":{"rendered":"Besuchsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"\/de\/\"><img decoding=\"async\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/Logo-De-Buffel.svg\" alt=\"\"><\/a><br \/>\n<img decoding=\"async\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/Top-image-01-1.jpg\" alt=\"\"><\/p>\n<h1>Besuchsbedingungen<\/h1>\n<div>\n<div id=\"lipsum\">Stand: 15.3.2018. Ramtorenschip Buffel Foundation<\/div>\n<h3>Ramtorenschip Buffel Foundation<\/h3>\n<div>Die Stiftung Ramtorenschip Buffel (im Folgenden \u201eStiftung\u201c genannt) wird ihr M\u00f6glichstes tun, um sicherzustellen, dass der Besuch des Museumsschiffs Buffel und die von der Stiftung organisierten Ausstellungen und Aktivit\u00e4ten im Einklang mit den W\u00fcnschen des Besuchers verlaufen. Die Stiftung wird alle Anstrengungen unternehmen, um Bel\u00e4stigungen und Unannehmlichkeiten f\u00fcr den Besucher so gering wie m\u00f6glich zu halten und die Sicherheit des Besuchers so weit wie m\u00f6glich zu gew\u00e4hrleisten.<\/div>\n<h3>1. Allgemeine Bestimmungen: Definitionen<\/h3>\n<p>Artikel 1.1.<br \/>\u201eDie Stiftung\u201c bezeichnet die Ramtorenschip Buffalo Foundation, die das Museumsschiff besitzt und betreibt, einschlie\u00dflich des Vorstands, der Hosts\/Hostessen, Freiwilligen und anderer Beamter, die vom Vorstand mit der Organisation der Stiftung verbunden sind.<\/p>\n<p>Artikel 1.2.<br \/>Unter \u201eMuseumsschiff\u201c versteht man das im Eigentum der Stiftung stehende Rammturmschiff \u201eBuffel\u201c mitsamt seiner Ausstattung sowie den diesem Schiff dienenden Au\u00dfenfl\u00e4chen und sonstigen Einrichtungen. Dar\u00fcber hinaus die Verwaltung von Leihgaben anderer Museen oder Institutionen.<\/p>\n<p>Artikel 1.3.<br \/>Als \u201eBesucher\u201c gilt jeder, der das Museum aufgrund einer zu diesem Zweck mit der Stiftung geschlossenen Vereinbarung besucht oder betritt, eine von der Stiftung organisierte Ausstellung besucht oder an einer anderen von der Stiftung organisierten Aktivit\u00e4t teilnimmt.<\/p>\n<p>Artikel 1.4.<br \/>1. Diese Besuchsbedingungen gelten f\u00fcr das Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen der Stiftung und einem Besucher im Zusammenhang mit einem Besuch des Museumsschiffes oder einer anderen von der Stiftung organisierten Veranstaltung.<br \/>2. Diese Besuchsbedingungen gelten auch f\u00fcr das Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen der Stiftung und jedem, der sich, au\u00dfer als Besucher im vorgenannten Sinne, rechtm\u00e4\u00dfig auf dem Museumsschiff oder in einem von der Stiftung er\u00f6ffneten Raum aufh\u00e4lt.<br \/>3. Ein Rechtsverh\u00e4ltnis im Sinne der Abs\u00e4tze 1 und 2 liegt vor, wenn der Betroffene sich rechtm\u00e4\u00dfig Zutritt zum Museumsschiff oder zum Standort verschafft hat.<\/p>\n<h3>2. Ticketverkauf, Angebote und Preise<\/h3>\n<p>Artikel 2.1.<br \/>Alle Angebote, Mitteilungen oder sonstigen Angebote der Stiftung sind freibleibend und widerruflich, solange sie nicht angenommen wurden.<\/p>\n<p>Artikel 2.2.<br \/>Der Besucher ist jederzeit verpflichtet, auf Verlangen die Eintrittskarte oder eine Karte oder einen Gutschein, der ihn zu einer Erm\u00e4\u00dfigung auf den Eintrittspreis berechtigt, den von der Stiftung hierf\u00fcr benannten Stellen vorzuzeigen.<\/p>\n<p>Artikel 2.3.<br \/>1. Bei Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarte vor Betreten des Museumsschiffes besteht kein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Eintrittspreises oder eine sonstige Entsch\u00e4digung.<br \/>2. Sofern ein Besucher keine vorab erworbene Eintrittskarte nutzt, erfolgt dies auf pers\u00f6nliche Kosten und Gefahr des Betroffenen; Dies ist auch dann der Fall, wenn die Eintrittskarte nur f\u00fcr eine bestimmte Zeit und\/oder ein bestimmtes Datum g\u00fcltig ist.<br \/>3. Eine einmal erworbene Eintrittskarte ist vom Umtausch ausgeschlossen.<br \/>4. Nach Erwerb einer Eintrittskarte erfolgt keine R\u00fcckerstattung des Eintrittspreises, auch wenn Teile des Museumsschiffes oder Ausstellungen (vor\u00fcbergehend) nicht zug\u00e4nglich sind.<br \/>5. Der Vorstand kann beschlie\u00dfen, den gezahlten Eintrittspreis zur\u00fcckzuerstatten, wenn besondere Umst\u00e4nde dazu Anlass geben.<\/p>\n<h3>3. Aufenthalt auf dem Museumsschiff<\/h3>\n<p>Artikel 3.1.<br \/>1. W\u00e4hrend des Aufenthaltes an Bord des Museumsschiffes hat sich der Besucher gem\u00e4\u00df den allgemeinen Regeln, der H\u00f6flichkeit und des Anstands zu verhalten.<br \/>2. Der Besucher ist au\u00dferdem verpflichtet, den Weisungen und Weisungen der von der Stiftung hierf\u00fcr benannten Beauftragten Folge zu leisten.<br \/>3. Verh\u00e4lt sich ein Besucher nach Ansicht eines zu diesem Zweck von der Stiftung benannten Beamten in irgendeiner Weise im Widerspruch zu den in Absatz 1 genannten Standards und\/oder den in Absatz 2 genannten Anweisungen oder Anweisungen, kann dies bei diesem Besucher der Fall sein Wer vom zust\u00e4ndigen Beamten benachrichtigt wird, wird zum Verlassen des Museumsschiffes verwiesen, ohne dass dem Besucher ein Anspruch auf Erstattung der Eintrittskarte oder sonstiger entstandener Kosten zusteht.<\/p>\n<p>Artikel 3.2.<br \/>1. Eltern oder Aufsichtspersonen von Kindern sind jederzeit f\u00fcr das Verhalten der von ihnen beaufsichtigten Kinder verantwortlich und haftbar.<br \/>2. Lehrer und Betreuer von (Schul-)Gruppen sind f\u00fcr das Verhalten der von ihnen betreuten Gruppenmitglieder verantwortlich und haftbar; Sie m\u00fcssen die Gruppen w\u00e4hrend des Besuchs begleiten und die Anweisungen und Anweisungen gem\u00e4\u00df Artikel 3.1 befolgen. Absatz 2.<br \/>3. Bei Gruppen unter 16 Jahren ist grunds\u00e4tzlich eine Betreuungsperson f\u00fcr je f\u00fcnf Besucher erforderlich.<br \/>4. Sofern mit der Stiftung nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde, nehmen die von der Stiftung eingesetzten Amtstr\u00e4ger keine Gruppenleitungsaufgaben wahr.<br \/>5. Sehbehinderten ist die Mitnahme eines Orientierungsstocks und\/oder eines als solcher erkennbaren Blindenf\u00fchrhundes gestattet, sofern auf Verlangen an der Kasse ein Nachweis \u00fcber die Ausbildung des Hundes vorgelegt wird. Dies gilt auch f\u00fcr behinderte Menschen mit einem Sozialhilfehund, der sogenannten SOHO-Hand. Der Hund muss immer an der Leine sein.<\/p>\n<p>Artikel 3.3.<br \/>An Bord des Museumsschiffes ist es Besuchern unter anderem nicht gestattet:<br \/>a) Waren jeglicher Art zum Verkauf anzubieten oder unentgeltlich zur Verf\u00fcgung zu stellen;<br \/>b) den Durchgang anderer Besucher behindern oder die Sicht auf ausgestellte Gegenst\u00e4nde versperren.<br \/>c) andere Besucher auf andere Weise st\u00f6ren, einschlie\u00dflich der Nutzung von Mobiltelefonen, Audioplayern oder anderen Quellen der L\u00e4rmbel\u00e4stigung;<br \/>d) das Mitbringen von (Haus-)Tieren, die nicht in Artikel 3.2 aufgef\u00fchrt sind. Absatz 5;<br \/>e) in jedem Raum oder \u00fcber Deck zu rauchen;<br \/>f) das Mitbringen und Verzehren von Spirituosen, auch nicht in Verbindung mit einem Cateringunternehmen;<br \/>g) Essen und Erfrischungen mitzubringen;<br \/>h) gef\u00e4hrliche Stoffe zu bef\u00f6rdern;<br \/>i) nach Meinung eines zu diesem Zweck von der Stiftung ernannten Beamten das Mitnehmen unerw\u00fcnschter Gegenst\u00e4nde, einschlie\u00dflich Spazierst\u00f6cken, Regenschirmen oder gro\u00dfer Taschen; diese m\u00fcssen an einem von der Stiftung hierf\u00fcr vorgesehenen Ort abgegeben werden;<br \/>j) Rollst\u00fchle, Kinderwagen und Buggys innerhalb der von der Stiftung daf\u00fcr vorgesehenen Bereiche zu benutzen;<br \/>k) Ber\u00fchren von ausgestellten Gegenst\u00e4nden und Ausstellungsmaterialien wie Vitrinen, Beleuchtung, Trennw\u00e4nden und dergleichen, sofern dies nicht ausdr\u00fccklich und ausdr\u00fccklich erlaubt ist;<br \/>l) Foto-, Video- und Filmaufnahmen mit Lampen, Blitzger\u00e4ten oder Stativen anzufertigen;<br \/>m) Foto-, Video- und Filmaufnahmen in irgendeiner Weise \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen oder zu vervielf\u00e4ltigen, einschlie\u00dflich der Verbreitung \u00fcber digitale Medien.<br \/>Der Vorstand der Stiftung kann eine Befreiung von einer oder mehreren der oben genannten Beschr\u00e4nkungen gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Artikel 3.4.<br \/>Ein zu diesem Zweck von der Stiftung benannter Beamter kann eine Kontrolle des vom Besucher mitgef\u00fchrten (Hand-)Gep\u00e4cks verlangen.<\/p>\n<p>Artikel 3.5.<br \/>1. Das Museum kann einem Besucher, von dem bekannt ist oder vermutet wird, dass er sich bei einem Museumsbesuch der Besch\u00e4digung von Gegenst\u00e4nden und\/oder unsittlichem Verhalten schuldig gemacht hat, den Zugang zum Museumsschiff dauerhaft oder f\u00fcr eine bestimmte Zeit verweigern.<br \/>2. Die Entscheidung, den Zutritt zu verweigern, wird diesem Besucher unverz\u00fcglich mitgeteilt.<\/p>\n<p>Die Bestimmungen dieser Ordnung gelten auch f\u00fcr Mitarbeiter von Cateringunternehmen, die Arbeiten auf dem Museumsschiff durchf\u00fchren.<\/p>\n<h3>4. Beschwerden und Beschwerden<\/h3>\n<p>Artikel 4.1.<br \/>1. Die Stiftung wird ihr M\u00f6glichstes tun, um sicherzustellen, dass der Besuch des Museumsschiffes oder einer von der Stiftung organisierten Ausstellung und Aktivit\u00e4ten im Einklang mit dem ver\u00f6ffentlichten Angebot erfolgt; Dazu geh\u00f6rt auch die Verpflichtung, die \u00d6ffentlichkeit bestm\u00f6glich \u00fcber die vollst\u00e4ndige, teilweise oder vorzeitige Schlie\u00dfung des Museumsschiffes und\/oder einer von der Stiftung veranstalteten Ausstellung zu informieren.<br \/>2. Die Stiftung informiert die \u00d6ffentlichkeit auch \u00fcber Instandhaltungsarbeiten, Renovierungen oder die (Neu-)Gestaltung von R\u00e4umen, die Bel\u00e4stigungen verursachen.<br \/>3. Die Ver\u00f6ffentlichung erfolgt auf der Website der Stiftung.<\/p>\n<p>Artikel 4.2.<br \/>1. Beschwerden oder Beschwerden eines Besuchers gegen\u00fcber der Stiftung m\u00fcssen innerhalb von 6 Wochen nach erfolgtem Besuch schriftlich bei der Stiftung eingereicht werden.<br \/>2. Die Stiftung untersucht Beschwerden und Beschwerden und antwortet ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang schriftlich. Sofern die Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist, wird der Beschwerdef\u00fchrer dar\u00fcber sowie \u00fcber den voraussichtlichen Zeitpunkt, zu dem dies der Fall sein wird, informiert.<br \/>3. Ein Besucher kann schriftlich Verbesserungsvorschl\u00e4ge einreichen<\/p>\n<h3>5. Haftung der Stiftung<\/h3>\n<div>Artikel 5.1<br \/>1. Der Aufenthalt des Besuchers an Bord des Museumsschiffs oder eine andere von der Stiftung organisierte Aktivit\u00e4t erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr.<br \/>2. Die Stiftung haftet niemals f\u00fcr Sch\u00e4den, die einem Besucher entstehen durch:<br \/>a. Sturz- oder Rutschunf\u00e4lle an Bord des Museumsschiffes;<br \/>B. Diebstahl oder Besch\u00e4digung von Gegenst\u00e4nden;<br \/>C. Sch\u00e4den an der Kleidung;<br \/>D. M\u00e4ngel am Museumsschiff oder an dazu geh\u00f6renden Anlagen und Einrichtungen;<br \/>e. vorzeitige Schlie\u00dfung des Museumsschiffes oder der Ausstellung; noch f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die dem Besucher im Zusammenhang mit dem Besuch des Museumsschiffes oder einer anderen von der Stiftung, unter welchem \u200b\u200bNamen auch immer, organisierten Aktivit\u00e4t entstanden sind.<br \/>3. In allen F\u00e4llen, in denen die Stiftung dennoch f\u00fcr einen dem Besucher entstandenen Schaden haftbar sein sollte, ist diese Haftung auf die H\u00f6he des Schadensersatzes beschr\u00e4nkt, den die Stiftung aus einer zu diesem Zweck abgeschlossenen Versicherung geltend machen kann.<\/div>\n<h3>6. Verloren und gefunden<\/h3>\n<p>Artikel 6.1.<br \/>Vom Besucher an Bord des Museumsschiffes gefundene Gegenst\u00e4nde k\u00f6nnen an der Kasse abgegeben werden.<\/p>\n<p>Artikel 6.2.<br \/>Gefundene Gegenst\u00e4nde, deren Herausgabe vom rechtm\u00e4\u00dfigen Eigent\u00fcmer nach sechs Monaten im Gewahrsam der Stiftung nicht verlangt wurde, werden der \u00f6rtlichen Polizei \u00fcbergeben.<\/p>\n<h3>7. Geltung dieser Besuchsbedingungen<\/h3>\n<p>Artikel 7.1.<br \/>Die Anwendbarkeit dieser Besuchsbedingungen ber\u00fchrt nicht die etwaige Anwendbarkeit anderer (vertraglicher) Bedingungen und\/oder Vereinbarungen des Betroffenen mit der Stiftung.<\/p>\n<p>Artikel 7.2.<br \/>Diese Besuchsbedingungen der Stiftung wurden festgelegt und k\u00f6nnen vom Stiftungsvorstand ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<h3>8. Anwendbares Recht<\/h3>\n<p>Artikel 8.1.<br \/>F\u00fcr die Besuchsbedingungen und die Vereinbarung zwischen dem Besucher und der Stiftung gilt niederl\u00e4ndisches Recht.<\/p>\n<p>Artikel 8.2.<br \/>Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung zwischen dem Besucher und der Stiftung ergeben, werden ausschlie\u00dflich dem f\u00fcr den Bezirk Rotterdam zust\u00e4ndigen Gericht zur Entscheidung vorgelegt.<br \/>Anhang A1 Zus\u00e4tzliche Besuchsbedingungen f\u00fcr Menschen mit Demenz und ihre Angeh\u00f6rigen\/Erziehungsberechtigten (Unvergesslich):<br \/>Im Rahmen der \u201eZug\u00e4nglichkeit des Museumsschiffes \u201eBuffel\u201c f\u00fcr Menschen mit Demenz und deren Angeh\u00f6rige\u201c (Unforgettable) wurden im Folgenden folgende Bedingungen festgelegt, unter denen diese Besuche stattfinden k\u00f6nnen:<br \/>Eine Bewerbung wird immer von Freiwilligen beurteilt und betreut, die den \u201eunvergesslichen\u201c Kurs abgeschlossen haben (siehe Liste unten). Dar\u00fcber hinaus kann Unterst\u00fctzung von anderen Museen angefordert werden, deren Freiwillige den Kurs ebenfalls besucht haben.<br \/>F\u00fcr Besuche von Menschen mit Demenz wurden nach den \u201eUnforgettable\u201c-Richtlinien zahlreiche Programme entwickelt.<\/p>\n<p>\u2022 Vor dem Besuch m\u00fcssen mit der Einrichtung und\/oder den Betreuern\/Koordinatoren klare Vereinbarungen \u00fcber das durchzuf\u00fchrende Programm, die Ankunftszeit, die Dauer der F\u00fchrung und weitere W\u00fcnsche hinsichtlich der pers\u00f6nlichen Verfassung der an Demenz erkrankten G\u00e4ste getroffen werden. Auch f\u00fcr Reiseleiter und Gastgeber ist eine kurze Erl\u00e4uterung der Hintergr\u00fcnde der G\u00e4ste hilfreich.<br \/>\u2022 Personen und deren Begleitpersonen, die einen Rollstuhl oder Rollator nutzen, k\u00f6nnen leider nicht zugelassen werden, da das Museumsschiff \u201eBuffel\u201c f\u00fcr diese Gruppe nicht zug\u00e4nglich ist.<br \/>\u2022 Personen mit unterschiedlichem Demenzgrad sollten getrennt, vorzugsweise zu getrennten Terminen, vorgestellt werden.<br \/>\u2022 Die G\u00e4stegruppe darf nicht mehr als 8 bis maximal 10 Personen (inkl. Betreuer) umfassen. Pro Gast mit Demenz wird bevorzugt 1 Betreuer eingesetzt.<br \/>\u2022 Die Gruppe der Freiwilligen muss aus mindestens einem Reiseleiter und zwei Gastgebern bestehen, die alle den Kurs besucht haben.<br \/>\u2022 Die F\u00fchrung f\u00fcr G\u00e4ste mit Demenz sollte vorzugsweise zu Zeiten stattfinden, in denen das Museum f\u00fcr andere Besucher geschlossen ist, um unerw\u00fcnschte Reize zu vermeiden, die die G\u00e4ste unruhig machen k\u00f6nnten.<br \/>\u2022 Ein Besuch des Museumsschiffes Buffel muss aus folgenden Elementen bestehen:<br \/>&#8211; Empfang und Vorstellung der Freiwilligen (Kaffee\/Tee) und Erl\u00e4uterung des Programms.<br \/>&#8211; F\u00fchrung.<br \/>&#8211; Aufgaben erledigen.<br \/>&#8211; Abschluss.<br \/>\u2022 Die Aufgabe des Gastgebers besteht in einem reibungslosen, gastfreundlichen Empfang und bietet dem Reiseleiter Unterst\u00fctzung bei Logistik und Organisation. W\u00e4hrend der F\u00fchrung sorgt der Gastgeber f\u00fcr einen reibungslosen Ablauf und beh\u00e4lt die Zeit im Auge. Der Gastgeber sorgt au\u00dferdem daf\u00fcr, dass bei Bedarf an verschiedenen Objekten\/R\u00e4umen ausreichend Klappst\u00fchle zur Verf\u00fcgung stehen.<br \/>\u2022 Reiseleiter und Gastgeber m\u00fcssen einen eindeutigen Namensaufkleber tragen.<br \/>\u2022 Reiseleiter und Gastgeber m\u00fcssen das Programm, die Route und die Aufgaben klar \u00fcberpr\u00fcft und koordiniert haben.<br \/>\u2022 Besucher m\u00fcssen auf oder in der N\u00e4he des Ganges begr\u00fc\u00dft und zur Kasse und Garderobe begleitet werden. Anschlie\u00dfend bringen Sie die Besucher zum Treffpunkt, wo der Empfang und die F\u00fchrung beginnen.<br \/>\u2022 Erkl\u00e4ren Sie das Programm deutlich und sagen Sie, was Sie zeigen m\u00f6chten.<\/p>\n<p>Die Eintrittskosten f\u00fcr Gruppen von Menschen mit Demenz m\u00fcssen noch in Absprache mit anderen teilnehmenden Museen und der Gemeinde Hellevoetsluis festgelegt werden.<\/p>\n<p>Name der ausgebildeten Buffalo-Freiwilligen<br \/>Will Wiegel<br \/>Carin Ottevanger<br \/>Geert Wensink<br \/>Ed Wijbrands<br \/>06 28490907<\/p>\n<\/p>\n<\/div>\n<p><!--more--><br \/>\n<!-- {\"type\":\"layout\",\"children\":[{\"type\":\"section\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"padding\":\"none\",\"padding_remove_bottom\":true,\"style\":\"default\",\"title_breakpoint\":\"xl\",\"title_position\":\"top-left\",\"title_rotation\":\"left\",\"vertical_align\":\"middle\",\"width\":\"expand\"},\"children\":[{\"type\":\"row\",\"props\":{\"column_gap\":\"collapse\",\"css\":\".uk-nav-primary> li > a {\\nbackground: linear-gradient(#ffffff 0 0) no-repeat;\\n  background-size: 0%;\\n  transition: .4s;\\npadding: 5px}\\n\\n.uk-nav-primary > li > a:hover {\\n  background-size: 100%;\\n  transition: .4s;}\\n\\n.uk-nav-sub > li > a {\\nbackground: linear-gradient(#ffffff 0 0) no-repeat;\\n  background-size: 0%;\\n  transition: .4s;\\npadding: 5px}\\n\\n.uk-nav-sub > li > a:hover {\\n  background-size: 100%;\\n  transition: .4s;}\\n\\n.uk-nav-sub li.uk-active > a {\\nbackground: linear-gradient(#ffffff 0 0) no-repeat;\\n  background-size: 100%;}\",\"layout\":\"large,expand\",\"margin\":\"remove-vertical\",\"parallax\":true,\"parallax_end\":\"100vh\",\"parallax_start\":\"100vh\",\"width\":\"expand\"},\"children\":[{\"type\":\"column\",\"props\":{\"css\":\".el-column { background: linear-gradient(260deg,#1A2980,#2684c4);}\\n\\n.el-element { padding-left: 40px;}\",\"image_position\":\"center-center\",\"position_sticky\":\"column\",\"position_sticky_breakpoint\":\"m\",\"width_medium\":\"medium\"},\"children\":[{\"type\":\"image\",\"props\":{\"image\":\"wp-content\\\/uploads\\\/2024\\\/03\\\/Logo-De-Buffel.svg\",\"image_svg_color\":\"emphasis\",\"image_width\":200,\"link\":\"de\\\/\",\"margin\":\"default\",\"position\":\"absolute\",\"position_left\":\"-15\",\"text_align\":\"center\",\"visibility\":\"l\"}},{\"type\":\"module_position\",\"props\":{\"animation\":\"none\",\"breakpoint\":\"m\",\"content\":\"sidebar\",\"layout\":\"stack\",\"position\":\"relative\",\"position_left\":\"-10\",\"position_top\":\"40vh\",\"visibility\":\"l\"}},{\"type\":\"module_position\",\"props\":{\"animation\":\"none\",\"breakpoint\":\"m\",\"class\":\"uk-sticky\",\"content\":\"builder-1\",\"css\":\".el-element a { font-size: 18px;}\",\"layout\":\"stack\",\"margin\":\"remove-vertical\",\"position\":\"absolute\",\"position_bottom\":\"-80vh\",\"position_left\":\"-10\",\"vertical_align\":false,\"visibility\":\"l\"}}]},{\"type\":\"column\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"position_sticky_breakpoint\":\"m\",\"width_medium\":\"expand\"},\"children\":[{\"type\":\"fragment\",\"props\":{\"margin\":\"default\"},\"children\":[{\"type\":\"row\",\"props\":{\"class\":\"uk-visible@m\",\"column_gap\":\"collapse\",\"height\":\"viewport\",\"height_offset_top\":true,\"height_viewport\":60,\"margin\":\"remove-vertical\",\"parallax\":false,\"row_gap\":\"collapse\",\"width\":\"expand\"},\"children\":[{\"type\":\"column\",\"props\":{\"image\":\"wp-content\\\/uploads\\\/2024\\\/03\\\/Top-image-01-1.jpg\",\"image_effect\":\"parallax\",\"image_parallax_bgy\":\"500\",\"image_parallax_target\":\"![class*='uk-section-'] ~ [class*='uk-section-']\",\"image_position\":\"center-center\",\"padding\":\"none\",\"position_sticky_breakpoint\":\"m\",\"position_sticky_offset\":\"100px\"}}]},{\"type\":\"row\",\"props\":{\"class\":\"uk-hidden@m\",\"margin_remove_top\":true},\"children\":[{\"type\":\"column\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"position_sticky_breakpoint\":\"m\"},\"children\":[{\"type\":\"image\",\"props\":{\"image\":\"wp-content\\\/uploads\\\/2024\\\/03\\\/Top-image-01-1.jpg\",\"image_svg_color\":\"emphasis\",\"margin\":\"default\"}}]}]},{\"type\":\"row\",\"props\":{\"column_gap\":\"collapse\",\"css\":\".el-row {\\n  padding-left: 10px;\\n    padding-right: 10px;}\",\"margin\":\"default\",\"row_gap\":\"collapse\",\"width\":\"default\"},\"children\":[{\"type\":\"column\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"padding\":\"none\",\"position_sticky_breakpoint\":\"m\",\"position_sticky_offset\":\"50vh -50%\",\"style\":\"tile-default\"},\"children\":[{\"type\":\"headline\",\"props\":{\"content\":\"Besuchsbedingungen\",\"title_element\":\"h1\"}},{\"type\":\"text\",\"props\":{\"column_breakpoint\":\"m\",\"content\":\"\n\n<div id=\\\"lipsum\\\"><br \\\/>Stand: 15.3.2018. Ramtorenschip Buffel Foundation<\\\/div>\\n\n\n<h3>Ramtorenschip Buffel Foundation<\\\/h3>\\n\n\n<div>Die Stiftung Ramtorenschip Buffel (im Folgenden \\u201eStiftung\\u201c genannt) wird ihr M\\u00f6glichstes tun, um sicherzustellen, dass der Besuch des Museumsschiffs Buffel und die von der Stiftung organisierten Ausstellungen und Aktivit\\u00e4ten im Einklang mit den W\\u00fcnschen des Besuchers verlaufen. Die Stiftung wird alle Anstrengungen unternehmen, um Bel\\u00e4stigungen und Unannehmlichkeiten f\\u00fcr den Besucher so gering wie m\\u00f6glich zu halten und die Sicherheit des Besuchers so weit wie m\\u00f6glich zu gew\\u00e4hrleisten.<\\\/div>\\n\n\n<h3>1. 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Ein Rechtsverh\\u00e4ltnis im Sinne der Abs\\u00e4tze 1 und 2 liegt vor, wenn der Betroffene sich rechtm\\u00e4\\u00dfig Zutritt zum Museumsschiff oder zum Standort verschafft hat.<\\\/p>\\n\n\n<h3>2. Ticketverkauf, Angebote und Preise<\\\/h3>\\n\n\n<p>Artikel 2.1.<br \\\/>Alle Angebote, Mitteilungen oder sonstigen Angebote der Stiftung sind freibleibend und widerruflich, solange sie nicht angenommen wurden.<\\\/p>\\n\n\n<p>Artikel 2.2.<br \\\/>Der Besucher ist jederzeit verpflichtet, auf Verlangen die Eintrittskarte oder eine Karte oder einen Gutschein, der ihn zu einer Erm\\u00e4\\u00dfigung auf den Eintrittspreis berechtigt, den von der Stiftung hierf\\u00fcr benannten Stellen vorzuzeigen.<\\\/p>\\n\n\n<p>Artikel 2.3.<br \\\/>1. Bei Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarte vor Betreten des Museumsschiffes besteht kein Anspruch auf R\\u00fcckerstattung des Eintrittspreises oder eine sonstige Entsch\\u00e4digung.<br \\\/>2. Sofern ein Besucher keine vorab erworbene Eintrittskarte nutzt, erfolgt dies auf pers\\u00f6nliche Kosten und Gefahr des Betroffenen; Dies ist auch dann der Fall, wenn die Eintrittskarte nur f\\u00fcr eine bestimmte Zeit und\\\/oder ein bestimmtes Datum g\\u00fcltig ist.<br \\\/>3. Eine einmal erworbene Eintrittskarte ist vom Umtausch ausgeschlossen.<br \\\/>4. Nach Erwerb einer Eintrittskarte erfolgt keine R\\u00fcckerstattung des Eintrittspreises, auch wenn Teile des Museumsschiffes oder Ausstellungen (vor\\u00fcbergehend) nicht zug\\u00e4nglich sind.<br \\\/>5. Der Vorstand kann beschlie\\u00dfen, den gezahlten Eintrittspreis zur\\u00fcckzuerstatten, wenn besondere Umst\\u00e4nde dazu Anlass geben.<\\\/p>\\n\n\n<h3>3. Aufenthalt auf dem Museumsschiff<\\\/h3>\\n\n\n<p>Artikel 3.1.<br \\\/>1. W\\u00e4hrend des Aufenthaltes an Bord des Museumsschiffes hat sich der Besucher gem\\u00e4\\u00df den allgemeinen Regeln, der H\\u00f6flichkeit und des Anstands zu verhalten.<br \\\/>2. Der Besucher ist au\\u00dferdem verpflichtet, den Weisungen und Weisungen der von der Stiftung hierf\\u00fcr benannten Beauftragten Folge zu leisten.<br \\\/>3. Verh\\u00e4lt sich ein Besucher nach Ansicht eines zu diesem Zweck von der Stiftung benannten Beamten in irgendeiner Weise im Widerspruch zu den in Absatz 1 genannten Standards und\\\/oder den in Absatz 2 genannten Anweisungen oder Anweisungen, kann dies bei diesem Besucher der Fall sein Wer vom zust\\u00e4ndigen Beamten benachrichtigt wird, wird zum Verlassen des Museumsschiffes verwiesen, ohne dass dem Besucher ein Anspruch auf Erstattung der Eintrittskarte oder sonstiger entstandener Kosten zusteht.<\\\/p>\\n\n\n<p>Artikel 3.2.<br \\\/>1. Eltern oder Aufsichtspersonen von Kindern sind jederzeit f\\u00fcr das Verhalten der von ihnen beaufsichtigten Kinder verantwortlich und haftbar.<br \\\/>2. Lehrer und Betreuer von (Schul-)Gruppen sind f\\u00fcr das Verhalten der von ihnen betreuten Gruppenmitglieder verantwortlich und haftbar; Sie m\\u00fcssen die Gruppen w\\u00e4hrend des Besuchs begleiten und die Anweisungen und Anweisungen gem\\u00e4\\u00df Artikel 3.1 befolgen. Absatz 2.<br \\\/>3. Bei Gruppen unter 16 Jahren ist grunds\\u00e4tzlich eine Betreuungsperson f\\u00fcr je f\\u00fcnf Besucher erforderlich.<br \\\/>4. Sofern mit der Stiftung nicht ausdr\\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde, nehmen die von der Stiftung eingesetzten Amtstr\\u00e4ger keine Gruppenleitungsaufgaben wahr.<br \\\/>5. Sehbehinderten ist die Mitnahme eines Orientierungsstocks und\\\/oder eines als solcher erkennbaren Blindenf\\u00fchrhundes gestattet, sofern auf Verlangen an der Kasse ein Nachweis \\u00fcber die Ausbildung des Hundes vorgelegt wird. Dies gilt auch f\\u00fcr behinderte Menschen mit einem Sozialhilfehund, der sogenannten SOHO-Hand. Der Hund muss immer an der Leine sein.<\\\/p>\\n\n\n<p>Artikel 3.3.<br \\\/>An Bord des Museumsschiffes ist es Besuchern unter anderem nicht gestattet:<br \\\/>a) Waren jeglicher Art zum Verkauf anzubieten oder unentgeltlich zur Verf\\u00fcgung zu stellen;<br \\\/>b) den Durchgang anderer Besucher behindern oder die Sicht auf ausgestellte Gegenst\\u00e4nde versperren.<br \\\/>c) andere Besucher auf andere Weise st\\u00f6ren, einschlie\\u00dflich der Nutzung von Mobiltelefonen, Audioplayern oder anderen Quellen der L\\u00e4rmbel\\u00e4stigung;<br \\\/>d) das Mitbringen von (Haus-)Tieren, die nicht in Artikel 3.2 aufgef\\u00fchrt sind. Absatz 5;<br \\\/>e) in jedem Raum oder \\u00fcber Deck zu rauchen;<br \\\/>f) das Mitbringen und Verzehren von Spirituosen, auch nicht in Verbindung mit einem Cateringunternehmen;<br \\\/>g) Essen und Erfrischungen mitzubringen;<br \\\/>h) gef\\u00e4hrliche Stoffe zu bef\\u00f6rdern;<br \\\/>i) nach Meinung eines zu diesem Zweck von der Stiftung ernannten Beamten das Mitnehmen unerw\\u00fcnschter Gegenst\\u00e4nde, einschlie\\u00dflich Spazierst\\u00f6cken, Regenschirmen oder gro\\u00dfer Taschen; diese m\\u00fcssen an einem von der Stiftung hierf\\u00fcr vorgesehenen Ort abgegeben werden;<br \\\/>j) Rollst\\u00fchle, Kinderwagen und Buggys innerhalb der von der Stiftung daf\\u00fcr vorgesehenen Bereiche zu benutzen;<br \\\/>k) Ber\\u00fchren von ausgestellten Gegenst\\u00e4nden und Ausstellungsmaterialien wie Vitrinen, Beleuchtung, Trennw\\u00e4nden und dergleichen, sofern dies nicht ausdr\\u00fccklich und ausdr\\u00fccklich erlaubt ist;<br \\\/>l) Foto-, Video- und Filmaufnahmen mit Lampen, Blitzger\\u00e4ten oder Stativen anzufertigen;<br \\\/>m) Foto-, Video- und Filmaufnahmen in irgendeiner Weise \\u00f6ffentlich zug\\u00e4nglich zu machen oder zu vervielf\\u00e4ltigen, einschlie\\u00dflich der Verbreitung \\u00fcber digitale Medien.<br \\\/>Der Vorstand der Stiftung kann eine Befreiung von einer oder mehreren der oben genannten Beschr\\u00e4nkungen gew\\u00e4hren.<\\\/p>\\n\n\n<p>Artikel 3.4.<br \\\/>Ein zu diesem Zweck von der Stiftung benannter Beamter kann eine Kontrolle des vom Besucher mitgef\\u00fchrten (Hand-)Gep\\u00e4cks verlangen.<\\\/p>\\n\n\n<p>Artikel 3.5.<br \\\/>1. Das Museum kann einem Besucher, von dem bekannt ist oder vermutet wird, dass er sich bei einem Museumsbesuch der Besch\\u00e4digung von Gegenst\\u00e4nden und\\\/oder unsittlichem Verhalten schuldig gemacht hat, den Zugang zum Museumsschiff dauerhaft oder f\\u00fcr eine bestimmte Zeit verweigern.<br \\\/>2. Die Entscheidung, den Zutritt zu verweigern, wird diesem Besucher unverz\\u00fcglich mitgeteilt.<\\\/p>\\n\n\n<p>Die Bestimmungen dieser Ordnung gelten auch f\\u00fcr Mitarbeiter von Cateringunternehmen, die Arbeiten auf dem Museumsschiff durchf\\u00fchren.<\\\/p>\\n\n\n<h3>4. Beschwerden und Beschwerden<\\\/h3>\\n\n\n<p>Artikel 4.1.<br \\\/>1. Die Stiftung wird ihr M\\u00f6glichstes tun, um sicherzustellen, dass der Besuch des Museumsschiffes oder einer von der Stiftung organisierten Ausstellung und Aktivit\\u00e4ten im Einklang mit dem ver\\u00f6ffentlichten Angebot erfolgt; Dazu geh\\u00f6rt auch die Verpflichtung, die \\u00d6ffentlichkeit bestm\\u00f6glich \\u00fcber die vollst\\u00e4ndige, teilweise oder vorzeitige Schlie\\u00dfung des Museumsschiffes und\\\/oder einer von der Stiftung veranstalteten Ausstellung zu informieren.<br \\\/>2. Die Stiftung informiert die \\u00d6ffentlichkeit auch \\u00fcber Instandhaltungsarbeiten, Renovierungen oder die (Neu-)Gestaltung von R\\u00e4umen, die Bel\\u00e4stigungen verursachen.<br \\\/>3. Die Ver\\u00f6ffentlichung erfolgt auf der Website der Stiftung.<\\\/p>\\n\n\n<p>Artikel 4.2.<br \\\/>1. Beschwerden oder Beschwerden eines Besuchers gegen\\u00fcber der Stiftung m\\u00fcssen innerhalb von 6 Wochen nach erfolgtem Besuch schriftlich bei der Stiftung eingereicht werden.<br \\\/>2. Die Stiftung untersucht Beschwerden und Beschwerden und antwortet ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang schriftlich. Sofern die Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist, wird der Beschwerdef\\u00fchrer dar\\u00fcber sowie \\u00fcber den voraussichtlichen Zeitpunkt, zu dem dies der Fall sein wird, informiert.<br \\\/>3. Ein Besucher kann schriftlich Verbesserungsvorschl\\u00e4ge einreichen<\\\/p>\\n\n\n<h3>5. Haftung der Stiftung<\\\/h3>\\n\n\n<div>Artikel 5.1<br \\\/>1. Der Aufenthalt des Besuchers an Bord des Museumsschiffs oder eine andere von der Stiftung organisierte Aktivit\\u00e4t erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr.<br \\\/>2. Die Stiftung haftet niemals f\\u00fcr Sch\\u00e4den, die einem Besucher entstehen durch:<br \\\/>a. Sturz- oder Rutschunf\\u00e4lle an Bord des Museumsschiffes;<br \\\/>B. Diebstahl oder Besch\\u00e4digung von Gegenst\\u00e4nden;<br \\\/>C. Sch\\u00e4den an der Kleidung;<br \\\/>D. M\\u00e4ngel am Museumsschiff oder an dazu geh\\u00f6renden Anlagen und Einrichtungen;<br \\\/>e. vorzeitige Schlie\\u00dfung des Museumsschiffes oder der Ausstellung; noch f\\u00fcr sonstige Sch\\u00e4den, die dem Besucher im Zusammenhang mit dem Besuch des Museumsschiffes oder einer anderen von der Stiftung, unter welchem \\u200b\\u200bNamen auch immer, organisierten Aktivit\\u00e4t entstanden sind.<br \\\/>3. In allen F\\u00e4llen, in denen die Stiftung dennoch f\\u00fcr einen dem Besucher entstandenen Schaden haftbar sein sollte, ist diese Haftung auf die H\\u00f6he des Schadensersatzes beschr\\u00e4nkt, den die Stiftung aus einer zu diesem Zweck abgeschlossenen Versicherung geltend machen kann.<\\\/div>\\n\n\n<h3>6. Verloren und gefunden<\\\/h3>\\n\n\n<p>Artikel 6.1.<br \\\/>Vom Besucher an Bord des Museumsschiffes gefundene Gegenst\\u00e4nde k\\u00f6nnen an der Kasse abgegeben werden.<\\\/p>\\n\n\n<p>Artikel 6.2.<br \\\/>Gefundene Gegenst\\u00e4nde, deren Herausgabe vom rechtm\\u00e4\\u00dfigen Eigent\\u00fcmer nach sechs Monaten im Gewahrsam der Stiftung nicht verlangt wurde, werden der \\u00f6rtlichen Polizei \\u00fcbergeben.<\\\/p>\\n\n\n<h3>7. Geltung dieser Besuchsbedingungen<\\\/h3>\\n\n\n<p>Artikel 7.1.<br \\\/>Die Anwendbarkeit dieser Besuchsbedingungen ber\\u00fchrt nicht die etwaige Anwendbarkeit anderer (vertraglicher) Bedingungen und\\\/oder Vereinbarungen des Betroffenen mit der Stiftung.<\\\/p>\\n\n\n<p>Artikel 7.2.<br \\\/>Diese Besuchsbedingungen der Stiftung wurden festgelegt und k\\u00f6nnen vom Stiftungsvorstand ge\\u00e4ndert werden.<\\\/p>\\n\n\n<h3>8. Anwendbares Recht<\\\/h3>\\n\n\n<p>Artikel 8.1.<br \\\/>F\\u00fcr die Besuchsbedingungen und die Vereinbarung zwischen dem Besucher und der Stiftung gilt niederl\\u00e4ndisches Recht.<\\\/p>\\n\n\n<p>Artikel 8.2.<br \\\/>Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung zwischen dem Besucher und der Stiftung ergeben, werden ausschlie\\u00dflich dem f\\u00fcr den Bezirk Rotterdam zust\\u00e4ndigen Gericht zur Entscheidung vorgelegt.<br \\\/>Anhang A1 Zus\\u00e4tzliche Besuchsbedingungen f\\u00fcr Menschen mit Demenz und ihre Angeh\\u00f6rigen\\\/Erziehungsberechtigten (Unvergesslich):<br \\\/>Im Rahmen der \\u201eZug\\u00e4nglichkeit des Museumsschiffes \\u201eBuffel\\u201c f\\u00fcr Menschen mit Demenz und deren Angeh\\u00f6rige\\u201c (Unforgettable) wurden im Folgenden folgende Bedingungen festgelegt, unter denen diese Besuche stattfinden k\\u00f6nnen:<br \\\/>Eine Bewerbung wird immer von Freiwilligen beurteilt und betreut, die den \\u201eunvergesslichen\\u201c Kurs abgeschlossen haben (siehe Liste unten). Dar\\u00fcber hinaus kann Unterst\\u00fctzung von anderen Museen angefordert werden, deren Freiwillige den Kurs ebenfalls besucht haben.<br \\\/>F\\u00fcr Besuche von Menschen mit Demenz wurden nach den \\u201eUnforgettable\\u201c-Richtlinien zahlreiche Programme entwickelt.<\\\/p>\\n\n\n<p>\\u2022 Vor dem Besuch m\\u00fcssen mit der Einrichtung und\\\/oder den Betreuern\\\/Koordinatoren klare Vereinbarungen \\u00fcber das durchzuf\\u00fchrende Programm, die Ankunftszeit, die Dauer der F\\u00fchrung und weitere W\\u00fcnsche hinsichtlich der pers\\u00f6nlichen Verfassung der an Demenz erkrankten G\\u00e4ste getroffen werden. Auch f\\u00fcr Reiseleiter und Gastgeber ist eine kurze Erl\\u00e4uterung der Hintergr\\u00fcnde der G\\u00e4ste hilfreich.<br \\\/>\\u2022 Personen und deren Begleitpersonen, die einen Rollstuhl oder Rollator nutzen, k\\u00f6nnen leider nicht zugelassen werden, da das Museumsschiff \\u201eBuffel\\u201c f\\u00fcr diese Gruppe nicht zug\\u00e4nglich ist.<br \\\/>\\u2022 Personen mit unterschiedlichem Demenzgrad sollten getrennt, vorzugsweise zu getrennten Terminen, vorgestellt werden.<br \\\/>\\u2022 Die G\\u00e4stegruppe darf nicht mehr als 8 bis maximal 10 Personen (inkl. Betreuer) umfassen. Pro Gast mit Demenz wird bevorzugt 1 Betreuer eingesetzt.<br \\\/>\\u2022 Die Gruppe der Freiwilligen muss aus mindestens einem Reiseleiter und zwei Gastgebern bestehen, die alle den Kurs besucht haben.<br \\\/>\\u2022 Die F\\u00fchrung f\\u00fcr G\\u00e4ste mit Demenz sollte vorzugsweise zu Zeiten stattfinden, in denen das Museum f\\u00fcr andere Besucher geschlossen ist, um unerw\\u00fcnschte Reize zu vermeiden, die die G\\u00e4ste unruhig machen k\\u00f6nnten.<br \\\/>\\u2022 Ein Besuch des Museumsschiffes Buffel muss aus folgenden Elementen bestehen:<br \\\/>- Empfang und Vorstellung der Freiwilligen (Kaffee\\\/Tee) und Erl\\u00e4uterung des Programms.<br \\\/>- F\\u00fchrung.<br \\\/>- Aufgaben erledigen.<br \\\/>- Abschluss.<br \\\/>\\u2022 Die Aufgabe des Gastgebers besteht in einem reibungslosen, gastfreundlichen Empfang und bietet dem Reiseleiter Unterst\\u00fctzung bei Logistik und Organisation. W\\u00e4hrend der F\\u00fchrung sorgt der Gastgeber f\\u00fcr einen reibungslosen Ablauf und beh\\u00e4lt die Zeit im Auge. Der Gastgeber sorgt au\\u00dferdem daf\\u00fcr, dass bei Bedarf an verschiedenen Objekten\\\/R\\u00e4umen ausreichend Klappst\\u00fchle zur Verf\\u00fcgung stehen.<br \\\/>\\u2022 Reiseleiter und Gastgeber m\\u00fcssen einen eindeutigen Namensaufkleber tragen.<br \\\/>\\u2022 Reiseleiter und Gastgeber m\\u00fcssen das Programm, die Route und die Aufgaben klar \\u00fcberpr\\u00fcft und koordiniert haben.<br \\\/>\\u2022 Besucher m\\u00fcssen auf oder in der N\\u00e4he des Ganges begr\\u00fc\\u00dft und zur Kasse und Garderobe begleitet werden. Anschlie\\u00dfend bringen Sie die Besucher zum Treffpunkt, wo der Empfang und die F\\u00fchrung beginnen.<br \\\/>\\u2022 Erkl\\u00e4ren Sie das Programm deutlich und sagen Sie, was Sie zeigen m\\u00f6chten.<\\\/p>\\n\n\n<p><br \\\/>Die Eintrittskosten f\\u00fcr Gruppen von Menschen mit Demenz m\\u00fcssen noch in Absprache mit anderen teilnehmenden Museen und der Gemeinde Hellevoetsluis festgelegt werden.<\\\/p>\\n\n\n<p><br \\\/>Name der ausgebildeten Buffalo-Freiwilligen<br \\\/>Will Wiegel<br \\\/>Carin Ottevanger<br \\\/>Geert Wensink<br \\\/>Ed Wijbrands<br \\\/>06 28490907<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\",\"margin\":\"default\"}}]}]},{\"type\":\"row\",\"children\":[{\"type\":\"column\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"position_sticky_breakpoint\":\"m\"},\"children\":[{\"type\":\"module_position\",\"props\":{\"breakpoint\":\"m\",\"content\":\"builder-3\",\"layout\":\"stack\"}}]}]}]}]}]}],\"name\":\"navigatie\"}],\"version\":\"4.3.12\"} --><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Besuchsbedingungen Stand: 15.3.2018. 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